Lokal verankert, überregional vernetzt, demokratisch organisiert und ihren Mitgliedern verpflichtet: Diese Merkmale kennzeichnen Genossenschaftsbanken.
Das Fundament der Rechtsform "eingetragene Genossenschaft" (eG) ist die Mitgliedschaft. Die Mitglieder einer Genossenschaft schließen sich zusammen, weil sie ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel im Verbund leichter erreichen. Als Mitglied bei einer Genossenschaft ist man mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen beteiligt und kann an den demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken.